Dienstag, 16. Oktober 2007

Pflicht für Winterreifen?

Was sagt das Gesetzt: Seit dem 01. Mai 2006 gilt folgende Neufassung des § 2 Absatz 3a StVO:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Außerdem wurde der Bußgeldkatalog wie folgt ergänzt:

20 € Bußgeld, wenn ein Fahrzeug ohne Behinderung anderer nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist.

40 € Bußgeld und 1 Punkt wenn ein Fahrzeug mit Behinderung anderer
nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist.