Was sagt das Gesetzt: Seit dem 01. Mai 2006 gilt folgende Neufassung des § 2 Absatz 3a StVO:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."
Außerdem wurde der Bußgeldkatalog wie folgt ergänzt:
20 € Bußgeld, wenn ein Fahrzeug ohne Behinderung anderer nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist.
40 € Bußgeld und 1 Punkt wenn ein Fahrzeug mit Behinderung anderer nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist.
Dienstag, 16. Oktober 2007
Donnerstag, 4. Oktober 2007
Auto- und Motorrad-Show 2007

Am 20./21.10.2007 findet in der Rheingoldhalle in Mainz die zweite Auto- und Motorrad-Show statt. Wir stellen unsere aktuellen Modelle von Kia und Mitsubishi im Gutenbergsaal aus. Besuchen Sie uns auf der Ausstellung. Diese ist geöffnet Samstags von 9-18 Uhr und Sonntags von 9-17 Uhr.
Die Eintrittspreis betragen 5 € für Erwachsene, Jugendliche, Studenten u. Behinderte 2,50 €, Kinder unter 12 Jahren Eintritt frei.

Anfahrtsbeschreibung
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